Seit über 15 Jahren ist Marlett Steinsanierungen Ihr verlässlicher Partner für die gründliche Reinigung von Tartanbahnen, Kunststofflaufbahnen und Sportplatzbelägen. Wir sind in Horgau sowie in vielen umliegenden Gemeinden aktiv – und das mit einem klaren Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit und Sicherheit.
Unsere Tartanbahnen-Reinigung erfolgt nicht nur chemiefrei, sondern auch besonders materialschonend. Statt aggressiver Mittel setzen wir konsequent auf 70 °C heißes Wasser in Kombination mit dem falch Scater System. Dadurch entfernen wir Schmutz, Moos und Algen effektiv, während die Struktur Ihrer Bahn erhalten bleibt. So bleibt die Oberfläche dauerhaft funktional und sicher – insbesondere für Schulhöfe, Vereinsgelände und kommunale Sportanlagen.
Wir reinigen jede Bahn mit gleichbleibender Temperatur – und zwar bei exakt 70 °C. Gleichzeitig sorgt das spezielle Düsenprinzip des falch Scater Systems dafür, dass die Oberfläche schonend, aber dennoch tiefenwirksam gereinigt wird. Dadurch bleibt die Rutschfestigkeit erhalten und auch die Wasserdurchlässigkeit verbessert sich deutlich.
Wir sind sowohl in Ballungszentren als auch in ländlichen Regionen aktiv. Unsere Leistungen bieten wir unter anderem in folgenden Orten an:
LocaCheck Germany
Wir sind fest davon überzeugt, dass das Internet für alle verfügbar und nutzbar sein muss. Deshalb verpflichten wir uns, eine Website bereitzustellen, die für die größtmögliche Zahl von Menschen zugänglich ist – unabhängig von persönlichen Umständen oder Fähigkeiten.
Um dieses Ziel zu erreichen, orientieren wir uns so strikt wie möglich an den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA sowie an den in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben (BITV 2.0, EN 301 549).
Diese Website setzt verschiedene Technologien ein, um jederzeit ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dazu gehört eine Bedienoberfläche, mit der Nutzer*innen das Erscheinungsbild der Seite individuell anpassen können.
Zusätzlich läuft im Hintergrund eine KI‑gestützte Anwendung, die den HTML‑Code der Website laufend prüft und optimiert. Sie passt Funktionen für Screenreader an und verbessert die Tastaturnavigation für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Haben Sie eine Barriere entdeckt oder Verbesserungsvorschläge? Wenden Sie sich bitte an LocaCheck Germany UG (haftungsbeschränkt) unter info@locacheck.de.
Unsere Website nutzt ARIA‑Attribute und zusätzliche Verhaltensanpassungen, damit blinde und sehbehinderte Besucher*innen mit Screenreadern alle Funktionen verstehen und nutzen können. Beim ersten Aufruf erscheint ein Hinweis, der den Screenreader‑Modus anbietet.
Optimierung für Screenreader: Ein Hintergrundprozess analysiert sämtliche Komponenten der Seite und versieht sie mit aussagekräftigen ARIA‑Attributen. Dadurch erhalten Screenreader exakte Formularbeschriftungen, Rollen (Buttons, Menüs, Dialoge usw.) und Bildbeschreibungen mittels OCR‑gestützter Objekterkennung. Der Screenreader‑Modus lässt sich jederzeit mit Alt+1 aktivieren.
Die Anpassungen sind mit gängigen Screenreadern wie JAWS und NVDA kompatibel.
Tastaturnavigation: Der Hintergrundprozess ergänzt das HTML um JavaScript‑Verhaltensanpassungen, sodass die Seite vollständig per Tastatur bedienbar ist. Navigieren Sie mit Tab/Shift+Tab, steuern Sie Dropdowns mit den Pfeiltasten, schließen Sie sie mit Esc und aktivieren Sie Links/Buttons mit Enter. Schnellsprünge sind über M (Menüs), H (Überschriften), F (Formulare), B (Buttons) und G (Grafiken) möglich.
Wir unterstützen alle verbreiteten Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera, Microsoft Edge) sowie Screenreader wie JAWS und NVDA, um über 95 % aller User‑Setups abzudecken.
Trotz großer Sorgfalt können einzelne Seiten oder Abschnitte noch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu beseitigen und neue Technologien einzusetzen. Für Unterstützung oder Hinweise wenden Sie sich bitte an LocaCheck Germany UG (haftungsbeschränkt) via info@locacheck.de.
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine oder eine unzureichende Antwort auf Ihr Anliegen erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einschalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.schlichtungsstelle‑bgg.de oder per E‑Mail an info@schlichtungsstelle‑bgg.de.